Hygieneschulung online – mit Zertifikat auf Knopfdruck
Absolvieren Sie Ihre Hygieneschulung zur Lebensmittelhygiene nach § 4 LMHV bequem online – im eigenen Tempo, am Smartphone oder PC. Mit Abschlussprüfung und sofortigem PDF-Schulungsnachweis, der online per QR-Code prüfbar ist. Für ganze Teams genauso wie für Sie persönlich.
Sofortiges Zertifikat · Online prüfbar · ab 19 €
Sofort-Zertifikat
PDF-Schulungsnachweis direkt nach bestandener Prüfung – kein Warten, kein Postversand.
Online prüfbar
Jeder Nachweis trägt einen QR-Code und ist jederzeit online auf Echtheit verifizierbar.
Flexibel & mobil
Lernen im eigenen Tempo am Smartphone, Tablet oder PC – Fortschritt wird gespeichert.
Für Teams & Einzelne
Betriebe schulen ihr ganzes Personal, Einzelpersonen buchen die Schulung direkt für sich.
Was ist eine Hygieneschulung – und wer braucht sie?
Eine Hygieneschulung vermittelt die Grundlagen der Lebensmittelhygiene und der guten Hygienepraxis im Betrieb. Wer beruflich mit offenen Lebensmitteln umgeht, muss nach § 4 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) in Verbindung mit der EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 regelmäßig – in der Praxis mindestens einmal jährlich – in Hygienefragen geschult werden. Das gilt für Gastronomie, Handwerk, Handel, Gemeinschaftsverpflegung und viele weitere Bereiche. Mit unserer Online-Hygieneschulung erfüllen Sie diese Pflicht flexibel und dokumentieren sie rechtssicher mit einem verifizierbaren Schulungsnachweis.
Das wird in der Hygieneschulung behandelt
Praxisnah, verständlich und auf Ihren Arbeitsalltag zugeschnitten – diese Themen der Lebensmittel- und Betriebshygiene deckt die Schulung ab:
Für wen ist die Hygieneschulung gedacht?
Ob großer Betrieb oder Einzelperson – die Hygieneschulung passt für alle, die beruflich mit Lebensmitteln arbeiten:
Gastronomie & Hotellerie
Restaurants, Cafés, Bars, Imbisse, Foodtrucks, Kantinen und Hotelküchen.
Bäckerei, Konditorei & Metzgerei
Handwerksbetriebe mit Herstellung und Verkauf von Lebensmitteln.
Kita, Schule & Mensa
Küchen- und Betreuungskräfte in der Gemeinschaftsverpflegung.
Pflege & Soziales
Küchen in Senioren-, Pflege- und Wohneinrichtungen.
Handel & Verkauf
Supermärkte, Kioske, Hofläden und Marktstände.
Catering, Vereine & Ehrenamt
Vom Partyservice bis zum Kuchenstand beim Vereinsfest.
Eine Plattform für die gesamte Betriebshygiene
hygieneschulung.online wächst zur zentralen Anlaufstelle für alle Pflicht- und Auffrischungsschulungen rund um Hygiene und Betriebssicherheit.
Jetzt verfügbar
- Lebensmittelhygiene nach § 4 LMHV
- HACCP-Grundlagen
In Vorbereitung
- Allergenmanagement
- Reinigung & Desinfektion
- IfSG-Folgebelehrung (§ 43 Abs. 4)
- Arbeits- & Unfallschutz im Betrieb
Betriebe schulen ihr gesamtes Team über ein Dashboard und behalten alle Nachweise im Blick. Einzelpersonen buchen genau die Schulung, die sie brauchen.
Wie oft ist die Hygieneschulung Pflicht?
Die Lebensmittelhygiene-Schulung nach § 4 LMHV sollte regelmäßig aufgefrischt werden – in der Praxis hat sich mindestens ein jährlicher Rhythmus etabliert. Die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 43 IfSG) wird als Folgebelehrung alle zwei Jahre wiederholt. Unser Schulungsnachweis ist in der Regel 12 Monate gültig; das genaue Datum steht auf dem Nachweis, und Betriebe werden im Dashboard rechtzeitig an ablaufende Nachweise erinnert.
In vier Schritten zum Schulungsnachweis
- 1
Registrieren
Als Betrieb oder Einzelperson kostenlos anmelden.
- 2
Schulung freischalten
Kurs auswählen und – falls nötig – einfach online bezahlen.
- 3
Online lernen
Lektionen und Zwischenquiz im eigenen Tempo, dann die Abschlussprüfung.
- 4
Zertifikat erhalten
PDF-Schulungsnachweis sofort herunterladen – online per QR-Code prüfbar.
Häufige Fragen zur Hygieneschulung
Wird die Online-Hygieneschulung anerkannt?
Die Schulung zur Lebensmittelhygiene nach § 4 LMHV darf online durchgeführt werden. Sie erhalten einen dokumentierten Schulungsnachweis, den Sie bei einer Kontrolle durch die Lebensmittelüberwachung vorlegen können. Ob eine reine Online-Schulung in Ihrem konkreten Fall ausreicht, kann je nach Tätigkeit und Bundesland variieren – im Zweifel fragen Sie Ihre zuständige Behörde.
Wie lange ist der Schulungsnachweis gültig?
Der Nachweis ist in der Regel 12 Monate gültig; das genaue Gültigkeitsdatum steht auf dem Dokument. Danach empfiehlt sich eine Auffrischung, um die Hygienekenntnisse aktuell zu halten.
Was ist der Unterschied zwischen der Hygieneschulung (§ 4 LMHV) und der Infektionsschutzbelehrung bzw. dem Gesundheitszeugnis (§ 43 IfSG)?
Das sind zwei verschiedene, sich ergänzende Anforderungen. Die Hygieneschulung nach § 4 LMHV vermittelt Lebensmittelhygiene und wird regelmäßig aufgefrischt – genau das bieten wir an. Die Erstbelehrung nach § 43 IfSG (umgangssprachlich „Gesundheitszeugnis“) führt hingegen ausschließlich das Gesundheitsamt oder ein beauftragter Arzt durch, bevor Sie erstmals mit Lebensmitteln arbeiten. Unsere Schulung ersetzt diese behördliche Erstbelehrung nicht.
Brauche ich die Schulung als Einzelperson oder über meinen Betrieb?
Beides ist möglich. Betriebe registrieren sich, laden ihr Team ein und weisen Schulungen zu. Wer die Schulung nur für sich selbst benötigt, registriert sich als Privatperson und schaltet den Kurs direkt frei.
Was kostet die Hygieneschulung?
Einzelne Schulungen sind ab 19 € pro Person erhältlich. Für Betriebe mit mehreren Mitarbeitenden bieten wir Team-Zugänge; der Preis richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten.
Kann ich die Schulung am Smartphone machen?
Ja. Die gesamte Schulung ist für Smartphone, Tablet und PC optimiert. Ihr Fortschritt wird gespeichert, sodass Sie jederzeit pausieren und später weitermachen können.
Sie brauchen den Nachweis nur für sich?
Auch ohne eigenen Betrieb: Registrieren Sie sich, absolvieren Sie die Hygieneschulung nach § 4 LMHV online und erhalten Sie sofort nach bestandener Prüfung Ihren persönlichen, verifizierbaren PDF-Schulungsnachweis.
Einmalig 29 € inkl. MwSt. — Bezahlung sicher über Stripe.
Jetzt Hygieneschulung starten
Erfüllen Sie Ihre Hygiene-Pflichten schnell und rechtssicher – mit sofortigem, verifizierbarem Schulungsnachweis.
Hinweis: Die Plattform stellt Schulungsnachweise gemäß § 4 LMHV aus. Sie ersetzt keine Erstbelehrung nach § 43 IfSG durch das Gesundheitsamt.