Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag)
Platzhalter — dieser Text muss vor Produktivgang juristisch geprüft und ersetzt werden.
Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DSGVO zwischen dem Betrieb (Verantwortlicher) und dem Plattformbetreiber (Auftragsverarbeiter).
[Platzhalter: Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck, Kategorien betroffener Personen (Mitarbeiter der Betriebe) und Datenarten (Name, E-Mail, Schulungsstand, Prüfungsergebnis, Nachweise), technische und organisatorische Maßnahmen, Sub-Auftragsverarbeiter (Supabase, Bunny, E-Mail-Anbieter), Weisungsrechte, Lösch- und Rückgabepflichten.]